Hinweise zur Batterieentsorgung und zum Batteriepfand
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserer Geschäftsadresse bzw. Versandlager zurückgeben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
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Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
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Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
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Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise:
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind, gemäß § 10 BattGverpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben.
Der Pfandbetrag ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, nachdem Sie bei uns eine Batterie gleicher Bauart/Type gekauft haben, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine "Pfandmarke" und oder eine Rechnungskopie von MX-Handel, auf der die Batterie eindeutig ausgewiesen ist, ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Versand/Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig. Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich–rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf unserem Rückerstattungsformular quittieren zu lassen. Gegen Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises der Pfandmarke nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG n.F., sofern dieser im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist. Zusätzlich bestehen wir zu diesem Rückgabenachweis auch auf einen MX-Handel Kaufnachweis in Form einer Rechnungskopie, dann erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen Pfandbeträge zu übergeben, die Sie woanders bezahlt haben.
Das Batteriegesetz (BattG) ist kein Pfandflaschen-System. Entrichtete Pfandbeträge erhalten Sie ausschließlich dort zurück, wo Sie diese auch entrichtet haben!
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.